dutchmagazine.de
Menü

Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Schiedsspruch zu Gunsten von AOP Health in der BESREMi®-Auseinandersetzung

David Lee25. April 2026gesundheit
Share
Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Schiedsspruch zu Gunsten von AOP Health in der BESREMi®-Auseinandersetzung

Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt Schiedsspruch zugunsten von AOP Health

Frankfurt am Main, 25. April 2026 – Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 24. April 2026 den im Februar 2025 ergangenen, teilweise rechtskräftigen Schiedsspruch der Internationalen Handelskammer (ICC) zugunsten der AOP Orphan Pharmaceuticals GmbH („AOP Health“) in ihrem Rechtsstreit mit der PharmaEssentia Corp. („PharmaEssentia“) bestätigt. Dieses Urteil bekräftigt, dass das taiwanesische Unternehmen für bestimmte Schäden haftbar gemacht wurde.

Reaktion von AOP Health

Dr. Rudolf Widmann, einer der Gründer von AOP Health, äußerte sich erfreut über die Entscheidung: „Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, die unseren Standpunkt bestätigt, sehr. Im Interesse unserer Patienten setzen wir uns dafür ein, einen stabilen und nachhaltigen Zugang zu BESREMi® zu gewährleisten und künftige Herausforderungen verantwortungsbewusst zu meistern.“

ICC Schiedsverfahren: PharmaEssentia ./. AOP Health
ICC Schiedsverfahren: PharmaEssentia ./. AOP Health

Über BESREMi®

BESREMi® (Ropeginterferon alfa-2b) ist eine neuartige Therapie, die 2019 auf den Markt gebracht wurde. Sie wurde von AOP Health im Rahmen eines umfassenden klinischen Studienprogramms entwickelt und ist insbesondere für die Behandlung der Polyzythämie vera, einer seltenen Blutkrebserkrankung, indiziert. BESREMi® gilt als das in klinischen Studien am besten untersuchte Interferon für diese Indikation, wie in den wichtigsten einschlägigen Leitlinien dokumentiert ist.

Hintergrund des Rechtsstreits

AOP Health erwarb im Jahr 2009 von PharmaEssentia die Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von BESREMi® in Europa, den Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und im Nahen Osten. Seit der Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat AOP Health das Produkt erfolgreich für schätzungsweise 12.600 Patienten in dem zugelassenen Gebiet verfügbar gemacht.

Erstes Schiedsverfahren und Aufhebungsverfahren

PharmaEssentia versuchte seit 2017 wiederholt, den Vertrag mit AOP Health bezüglich BESREMi® zu kündigen. Im Oktober 2020 wies ein Schiedsgericht der ICC diese Versuche zurück und sprach AOP Health Schadenersatz in Höhe von rund 143 Millionen Euro zu, während die Gegenklagen von PharmaEssentia in vollem Umfang abgewiesen wurden. In den anschließenden Aufhebungsverfahren wurden Verfahrensmängel bei der Schadensbemessung festgestellt, die sich jedoch nicht auf die Haftung auswirkten.

Zweites Schiedsverfahren

Im November 2020 reichte PharmaEssentia eine Klage gegen AOP Health ein, in der Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden. AOP Health seinerseits erhob ebenfalls Ansprüche wegen Verzögerungen bei der europäischen Zulassung von BESREMi®, die durch PharmaEssentia verursacht wurden, sowie wegen der missbräuchlichen Nutzung der klinischen Studiendaten für die US-Zulassung. Am 17. Februar 2025 erging ein Teilschiedsspruch der ICC zugunsten von AOP Health, der PharmaEssentia vorsätzlicher Vertragsverletzung für schuldig befand und für mehrere Ansprüche haftbar machte. Über die Höhe dieser Forderungen hat das Gericht jedoch noch nicht entschieden.

Bestätigung durch das Oberlandesgericht Frankfurt

Nachdem PharmaEssentia im Mai 2025 beim Oberlandesgericht Frankfurt einen Antrag auf Aufhebung des schiedlichen Teilspruchs gestellt hatte, wurde dieser Antrag am 24. April 2026 in vollem Umfang zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht erklärte den Schiedsspruch für vollstreckbar, was AOP Health in seiner Position bestärkt. Eine Berufung beim Bundesgerichtshof ist möglich.

Zukunft von BESREMi®

AOP Health bekräftigt sein Engagement, Patienten, die Ropeginterferon alfa-2b (BESREMi®) benötigen, weiterhin zu beliefern und dabei höchste Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten. BESREMi® ist das erste Interferon, das speziell für die Behandlung der Polycythaemia vera zugelassen wurde und zeichnet sich durch eine allgemein gute Sicherheit und Wirksamkeit aus, die in mehreren klinischen Studien nachgewiesen wurde.

Über AOP Health

AOP Health ist ein international tätiger Gesundheitskonzern mit Wurzeln in Österreich. Der Hauptsitz der AOP Orphan Pharmaceuticals GmbH befindet sich in Wien. Seit 1996 widmet sich die AOP Health Group der Entwicklung innovativer Lösungen für bisher ungedeckte medizinische Bedürfnisse, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten und Intensivmedizin. Ende 2024 erhielt AOP Health die erste Zulassung der US-amerikanischen FDA für Rapiblyk™, ein Medikament für Patienten auf Intensivstationen, was das Engagement des Unternehmens unterstreicht, Therapien für Patienten weltweit zugänglich zu machen.

Mit dem Motto „Needs. Science. Trust.“ betont AOP Health die Bedeutung von Forschung und Entwicklung sowie den Aufbau von Beziehungen zu Ärzten und Patientenvertretungen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse aller Interessengruppen in den Fokus der Unternehmensaktivitäten gerückt werden.

Share
Author

David Lee

Content Creator bei Dutch Magazine.

FBTWINYT